Mit dem Wirksamkeitsbeginn der Grundverkehrsgesetznovelle 1962 (LGBl für das Burgenland Nr 16) ist eine Berufung gegen die Bescheide der Grundverkehrs-Landeskommission nicht mehr zulässig.Mit dem Wirksamkeitsbeginn der Grundverkehrsgesetznovelle 1962 Landesgesetzblatt für das Burgenland Nr 16) ist eine Berufung gegen die Bescheide der Grundverkehrs-Landeskommission nicht mehr zulässig.