Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
87/17/0156
Entscheidungsdatum
21.12.1990
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0069/49 B 7. Juli 1950 VwSlg 1603 A/1950 RS 3
Stammrechtssatz
Werden gegen einen Bescheid zwei verschiedene Beschwerden eingebracht, so ist die spätere Beschwerde zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Mehrfache Beschwerdeführung Abtretung
vom VfGH
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und
Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987170156.X03
Im RIS seit
21.12.1990
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009
Dokumentnummer
JWR_1987170156_19901221X03