Die Bestimmungen der Verordnung vom 28.Juni 1928, BGBl Nr 166, womit bestimmte Aufgaben dem Bundesstrombauamt zugewiesen wurden, wurden nach 1938 nicht außer Kraft gesetzt und gelten noch heute.Die Bestimmungen der Verordnung vom 28.Juni 1928, Bundesgesetzblatt Nr 166, womit bestimmte Aufgaben dem Bundesstrombauamt zugewiesen wurden, wurden nach 1938 nicht außer Kraft gesetzt und gelten noch heute.