Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 2410 F/1961
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1744/60
Entscheidungsdatum
07.04.1961
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §1 Abs1;
EStG 1953 §34 Abs3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1942/60 E 10. März 1961 VwSlg 2401 F/1961 RS 1
Stammrechtssatz
Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger, der in Österreich ein großes Forstgut betreibt, ist in Österreich für die Einkünfte aus diesem Forstgut unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Er kann somit für Veräußerungsgewinne im Betriebe dieses Forstgutes die Besteuerung nach dem begünstigten Satze des § 34 EStG 1953 verlangen.Ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger, der in Österreich ein großes Forstgut betreibt, ist in Österreich für die Einkünfte aus diesem Forstgut unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Er kann somit für Veräußerungsgewinne im Betriebe dieses Forstgutes die Besteuerung nach dem begünstigten Satze des Paragraph 34, EStG 1953 verlangen.
Schlagworte
Doppelwohnsitz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1960001744.X01
Im RIS seit
07.04.1961
Zuletzt aktualisiert am
21.07.2016
Dokumentnummer
JWR_1960001744_19610407X01