Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1964/59

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1964/59

Entscheidungsdatum

30.03.1960

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §10 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Solange die Aufzeichnungen eines Steuerpflichtigen eine taugliche Grundlage für die Gewinnermittlung bzw Verlustermittlung bilden, können auch Änderungen durch eine Betriebsprüfung, die der Steuerpflichtige mit Rechtsmittelverzicht anerkannt hat, sein Recht auf Geltendmachung des Verlustabzuges wegen nichtordnungsmäßiger Buchführung in den Folgejahren nicht beseitigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1959001964.X02

Im RIS seit

30.03.1960

Dokumentnummer

JWR_1959001964_19600330X02