Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0034/59

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2065 F/1959

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0034/59

Entscheidungsdatum

18.09.1959

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §26;

Rechtssatz

Wenn von zwei Ehegatten, die nicht dauernd voneinander getrennt gelebt haben, der eine stirbt, ist ungeachtet der Tatsache, daß die persönliche Steuerpflicht mit dem Tode erlischt, der überlebende Ehegatte mit dem verstorbenen zusammen zu veranlagen, sofern dieser mindestens vier Monate des Veranlagungszeitraumes erlebt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1959000034.X01

Im RIS seit

18.09.1959

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019

Dokumentnummer

JWR_1959000034_19590918X01