Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2198/58

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5350 A/1960

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2198/58

Entscheidungsdatum

08.07.1960

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Beantragt eine Partei in einer Stellungnahme nach Paragraph 45, Absatz 3, AVG weitere Ermittlungen und stellt im Zusammenhang damit die Vorlage zusätzlicher Beweismittel in Aussicht, so kann es geboten sein, die Partei davon zu verständigen, daß die Behörde die weiteren Ermittlungen nicht veranlassen will, weil die Partei nur durch eine solche Verständigung in die Lage versetzt wird, der Behörde das von ihr angekündigte Beweismittel noch rechtzeitig zu unterbreiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958002198.X02

Im RIS seit

27.06.2016

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2016

Dokumentnummer

JWR_1958002198_19600708X02