Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1202/58

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1202/58

Entscheidungsdatum

05.05.1960

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §68 Abs1;
GewO 1859 §18 Abs5 idF 1957/178;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein neuerliches Ansuchen um Erteilung einer Gewerbekonzession wegen entschiedener Sache zurückzuweisen ist oder einer Sachentscheidung zuzuführen ist, kommt es nicht darauf an, welcher Art die zu dem neuen Konzessionsansuchen eingeholten Äußerungen der unter Bedachtnahme auf die Vorschriften des Paragraph 18, GewO zu befragenden Stellen gewesen sind, sondern lediglich darauf, ob in den als entscheidungswichtig angesehenen Tatsachen eine Änderung eingetreten ist.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958001202.X02

Im RIS seit

17.06.2002

Dokumentnummer

JWR_1958001202_19600505X02