Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0438/58
Entscheidungsdatum
24.02.1961
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §12 Z1;
EStG 1953 §4 Abs4;
Rechtssatz
Bei einem teilweise betrieblich, teilweise privat genutzten Kraftfahrzeug ist in bezug auf die Betriebskosten die Annahme eines zwanzigprozentigen Privatanteils nicht außergewöhnlich (Hinweis: Der Bf war Helfer in Steuersachen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958000438.X03
Dokumentnummer
JWR_1958000438_19610224X03