Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1092/56

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2093 F/1959

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1092/56

Entscheidungsdatum

21.10.1959

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §46 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Wird ein Kind zur Fürsorgeerziehung in ein Landeserziehungsheim eingewiesen und kümmert sich der Vater nicht um das Kind und leistet er für dessen Heimunterbringung keine Beiträge, dann fehlt es an einer gemeinsamen Haushaltsfürhung mit dem Kinde und es steht dem Vater weder Kinderermäßigung noch Anspruch auf Kinderbeihilfe zu, sodaß es an der notwendigen Voraussetzung für eine Bezugsberechtigung des Landes (als des Rechtsträgers des Erziehungsheimes) fehlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1956001092.X02

Im RIS seit

21.10.1959

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2019

Dokumentnummer

JWR_1956001092_19591021X02