Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 1623 A/1950
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1499/48
Entscheidungsdatum
12.07.1950
Index
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht
Rechtssatz
Zur Bekanntgabe der Gründe für die Ablehnung der Übernahme des Beamten in einen neuen Personalstand ist die Behörde nur verpflichtet, wenn sie von der Rangordnung des § 6 B-ÜG abweicht.Zur Bekanntgabe der Gründe für die Ablehnung der Übernahme des Beamten in einen neuen Personalstand ist die Behörde nur verpflichtet, wenn sie von der Rangordnung des Paragraph 6, B-ÜG abweicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1948001499.X02
Dokumentnummer
JWR_1948001499_19500712X02