Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Rechtssatz für B375/75

Entscheidungsart

Keine Angabe

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

7865

Geschäftszahl

B375/75

Entscheidungsdatum

29.09.1976

Index

Keine Angabe

Norm

Keine Angabe

Beachte

Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014

Rechtssatz

Keine willkürliche Verweigerung der Wiederaufnahme des Verwaltungsstrafverfahrens.

Der VfGH hat wiederholt ausgesprochen, daß im Zweifelsfalle den Anträgen einer Partei, die sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein Inhalt beigemessen werden darf, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt; wenn der Partei durch eine solche Deutung eine Sachentscheidung verweigert wird, wird sie ihrem gesetzlichen Richter entzogen vergleiche Slg. 3438 aus 1958,, 3517 aus 1959,, 6156 aus 1970, und 7684 aus 1975,) . Ein solcher Fall liegt aber hier nicht vor. Die bel. Beh. hat nicht etwa den Antrag des Bf. auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen und dadurch eine Sachentscheidung verweigert, sondern sie hat über diesen Antrag meritorisch entschieden und diesen abgewiesen.

Entscheidungstexte

  • B375/75
    Entscheidungstext VfGH Keine Angabe 29.09.1976 B375/75

Schlagworte

Verwaltungsverfahren Wiederaufnahme des Verfahrens Gleichheitsrecht Bescheid keine Willkür Gesetzlicher Richter Recht auf Nichtentzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1976:B375.1976

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018

Dokumentnummer

JFR_19760929_75B00375_01

Entscheidungstext B375/75

Entscheidungsart

Keine Angabe

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Sammlungsnummer

7865

Geschäftszahl

B375/75

Entscheidungsdatum

29.09.1976

Index

Keine Angabe

Norm

Keine Angabe

Beachte

Metadaten: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014 - Judikaturquelle (PDF): Sammlung der Erkenntnisse [und wichtigsten Beschlüsse] des Verfassungsgerichtshofes NF 1–32 (1920–1932/33, 1945/46–1967) / Erkenntnisse und Beschlusse des Verfassungsgerichtshofes NF 33–44 (1968–1979)

Spruch

Siehe PDF-Dokument

Begründung

Siehe PDF Dokument

Schlagworte

Verwaltungsverfahren Wiederaufnahme des Verfahrens Gleichheitsrecht Bescheid keine Willkür Gesetzlicher Richter Recht auf Nichtentzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1976:B375.1976

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018

Dokumentnummer

JFT_19760929_75B00375_00