Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Keine Angabe
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
7123
Geschäftszahl
B163/73
Entscheidungsdatum
28.09.1973
Index
Keine Angabe
Beachte
Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014
Rechtssatz
Keine denkunmögliche Anwendung des § 33 TP 5 (Vertrag einer gemeinnützigen Baugenossenschaft, mit dem" Siedlern "eine Anwartschaft auf Übertragung einer Siedlerstelle mit einem Siedlungshaus eingeräumt und die Siedlerstelle den Siedlern zunächst auf die Dauer von mindestens 3 Jahren zur Nutzung überlassen wird) .Keine denkunmögliche Anwendung des Paragraph 33, TP 5 (Vertrag einer gemeinnützigen Baugenossenschaft, mit dem" Siedlern "eine Anwartschaft auf Übertragung einer Siedlerstelle mit einem Siedlungshaus eingeräumt und die Siedlerstelle den Siedlern zunächst auf die Dauer von mindestens 3 Jahren zur Nutzung überlassen wird) .
Schlagworte
Gebührengesetz
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1973:B163.1973
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2018
Dokumentnummer
JFR_19730928_73B00163_01