Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1973

Geschäftszahl

B163/73

Sammlungsnummer

7123

Rechtssatz

Keine denkunmögliche Anwendung des Paragraph 33, TP 5 (Vertrag einer gemeinnützigen Baugenossenschaft, mit dem" Siedlern "eine Anwartschaft auf Übertragung einer Siedlerstelle mit einem Siedlungshaus eingeräumt und die Siedlerstelle den Siedlern zunächst auf die Dauer von mindestens 3 Jahren zur Nutzung überlassen wird) .

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:1973:B163.1973