Verfassungsgerichtshof
28.09.1973
B163/73
7123
Keine denkunmögliche Anwendung des Paragraph 33, TP 5 (Vertrag einer gemeinnützigen Baugenossenschaft, mit dem" Siedlern "eine Anwartschaft auf Übertragung einer Siedlerstelle mit einem Siedlungshaus eingeräumt und die Siedlerstelle den Siedlern zunächst auf die Dauer von mindestens 3 Jahren zur Nutzung überlassen wird) .
ECLI:AT:VFGH:1973:B163.1973