Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Rechtssatz für B3/60

Entscheidungsart

Keine Angabe

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

3731

Geschäftszahl

B3/60

Entscheidungsdatum

13.06.1960

Index

Keine Angabe

Norm

Keine Angabe

Beachte

Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014

Rechtssatz

Ein Verein entspricht den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes insbesondere auch dann nicht, wenn er offenkundig nicht mehr seine statutenmäßig festgelegten Vereinszwecke verfolgt, sondern in Wahrheit nur den Deckmantel für die Erwerbstätigkeit dritter Personen abgibt, insbesondere wenn er unter dem Scheine der vereinsmäßigen Übung karitativer Werke in Wirklichkeit nur gewinnbringende Geschäfte Dritter ermöglicht oder fördert.

Entscheidungstexte

  • B3/60
    Entscheidungstext VfGH Keine Angabe 13.06.1960 B3/60

Schlagworte

Vereinsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1960:B3.1960

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2018

Dokumentnummer

JFR_19600613_60B00003_01