Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Keine Angabe
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
3731
Geschäftszahl
B3/60
Entscheidungsdatum
13.06.1960
Index
Keine Angabe
Beachte
Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014
Rechtssatz
Ein Verein entspricht den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes insbesondere auch dann nicht, wenn er offenkundig nicht mehr seine statutenmäßig festgelegten Vereinszwecke verfolgt, sondern in Wahrheit nur den Deckmantel für die Erwerbstätigkeit dritter Personen abgibt, insbesondere wenn er unter dem Scheine der vereinsmäßigen Übung karitativer Werke in Wirklichkeit nur gewinnbringende Geschäfte Dritter ermöglicht oder fördert.
Schlagworte
Vereinsrecht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1960:B3.1960
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018
Dokumentnummer
JFR_19600613_60B00003_01