Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Keine Angabe
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
3162
Geschäftszahl
B218/56
Entscheidungsdatum
25.03.1957
Index
Keine Angabe
Beachte
Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014
Rechtssatz
Die Ablehnung eines Bauansuchens kann nur zwischen den am Verfahren beteiligten Personen Recht schaffen. Ein solcher Bescheid kann daher die Rechtsstellung des Eigentumsnachfolgers nicht berühren. Es fehlt damit auch die Beschwerdeberechtigung.
Schlagworte
Baurecht Baubewilligung Verfassungsgerichtshof Art. 144 B-VG Legitimation zur Beschwerdeführung und Prozeßfähigkeit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1957:B218.1957
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018
Dokumentnummer
JFR_19570325_56B00218_01