Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1957

Geschäftszahl

B218/56

Sammlungsnummer

3162

Rechtssatz

Die Ablehnung eines Bauansuchens kann nur zwischen den am Verfahren beteiligten Personen Recht schaffen. Ein solcher Bescheid kann daher die Rechtsstellung des Eigentumsnachfolgers nicht berühren. Es fehlt damit auch die Beschwerdeberechtigung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VFGH:1957:B218.1957