Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ausb. und Prüf. Diplomschi-, Diplomsnowboardlehrer, Schi-, Snowboardführer, Landesschi-, Landessnowb.-, Langlauf- und Alternativschilehrer
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 56/2003
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
06.11.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
40 Innere Verwaltung, Veranstaltungs- und Schulrecht (I)
40/20 Veranstaltungswesen, Sport
Text
Theoretischer Teil
§ 2.Paragraph 2,
Der theoretische Teil des Ausbildungskurses hat für Diplomschilehrer und Diplomsnowboardlehrer in gleicher Weise folgende Gegenstände zu umfassen:
Berufskunde:
Kenntnis des Gesetzes über die Unterweisung in Wintersportarten und der hiezu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Diplomschilehrer bzw. Diplomsnowboardlehrer; Grundzüge des Sozial- und Arbeitsrechtes; Kenntnis der Verhaltensregeln beim Schilauf bzw. Snowboarden; straf- und zivilrechtliche Haftungsfragen; Fragen der Einteilung des Schigeländes;
Unterrichtslehre:
Methodische, pädagogische und didaktische Grundkenntnisse sowie deren praktische Anwendung auf den Einzel- und den Gruppenunterricht;
Körperlehre und Erste Hilfe:
Grundkenntnisse in Anatomie und in Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei Schi- und Lawinenunfällen (Versorgung von Wunden und von Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Schwerverletzter, künstliche Beatmung und Wiederbelebung);
Bewegungslehre:
für den Diplomschilehrer: Kenntnis der Bewegungsabläufe beim alpinen Schilauf und deren Beeinflussung; Grundsätze der Biomechanik;
für den Diplomsnowboardlehrer: Kenntnis der Bewegungsabläufe beim Snowboarden und deren Beeinflussung; Grundsätze der Biomechanik;
Wetterkunde, alpine Gefahren, Einführung in die Alpinkunde, Natur- und Umweltkunde:
Grundkenntnisse in Berg- und Gletscherkunde; Gefahren der winterlichen Bergwelt, deren Erkennen und Beurteilen; Vermeiden von Schi- und Lawinenunfällen; Natur- und Umweltschutz;
Schnee- und Wachskunde, Lawinenkunde:
Kenntnisse über den Aufbau und die Eigenschaften der Schneedecke, insbesondere im Hinblick auf das Entstehen von Lawinen; Wetterkunde; Unfallkunde im Zusammenhang mit Schi- und Lawinenunfällen;
Kartenkunde und Orientierung:
Grundkenntnisse im Kartenlesen sowie über die Funktion und die Handhabung von Orientierungsgeräten; Anlegen von Marschskizzen für Schitouren bzw. Snowboardtouren;
Ausrüstungs- und Gerätekunde:
Kenntnisse über eine zweckmäßige und sichere Ausrüstung zur Ausübung des Schilaufes bzw. des Snowboardens sowie über deren Pflege und Wartung;
Fremdsprachen:
Erwerb eines Wortschatzes in zwei Fremdsprachen, der eine für den Schi/Snowboardunterricht ausreichende Verständigung und eine einfache Unterhaltung ermöglicht;
Tourismuskunde:
Grundlagen der Zusammenarbeit mit Tourismusverbänden;
Fachspezifischer Unterricht für Kinder:
pädagogische Grundlagen im Umgang mit Kindern; spielerische Formen des Erlernens der erforderlichen Fertigkeiten.
Im RIS seit
15.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2014
Gesetzesnummer
20000196
Dokumentnummer
LWI40003717