die Festlegung des Systems der Abholung des Sperrmülls, wobei die Abholung mindestens einmal jährlich zu erfolgen hat, soweit nicht Sperrmüll nach § 14 Abs. 3 von der Abholpflicht ausgenommen ist,die Festlegung des Systems der Abholung des Sperrmülls, wobei die Abholung mindestens einmal jährlich zu erfolgen hat, soweit nicht Sperrmüll nach Paragraph 14, Absatz 3, von der Abholpflicht ausgenommen ist,