Landesrecht konsolidiert Salzburg: Salzburger Stadtrecht 1966 § 3, tagesaktuelle Fassung

Salzburger Stadtrecht 1966 § 3

Kurztitel

Salzburger Stadtrecht 1966

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 47/1966 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 16/1997

Typ

LVG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.07.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

2 Gemeindewesen

Text

Farben, Wappen und Siegel der Stadt

Paragraph 3

  1. Absatz eins,Die Farben der Stadt sind weiß-rot.
  2. Absatz 2,Das Stadtwappen zeigt in Rot eine gezinnte Stadtmauer, in deren Mittelteil sich ein Stadttor mit offenen Torflügeln befindet, während deren Seitenteile perspektivisch zurücktreten. Hinter der Stadtmauer erheben sich drei Türme mit goldenen Dächern, von denen der mittlere breiter und höher als die beiden seitlichen ist. Das Mauerwerk ist silbern.
  3. Absatz 3,Das Stadtsiegel trägt das Stadtwappen mit der Umschrift “Landeshauptstadt Salzburg”.

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2025

Gesetzesnummer

10000140

Dokumentnummer

LSB12011589

Alte Dokumentnummer

N1199711090U

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/1966/47/P3/LSB12011589