Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erlassung des Heimarbeitstarifs für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Text
Heimarbeitszuschlag
§ 3.Paragraph 3,
Auf die so errechneten Stückentgelte erhalten die in Heimarbeit Beschäftigten einen gesondert auszuweisenden Heimarbeitszuschlag von 10%.
Im RIS seit
15.01.2026
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2026
Gesetzesnummer
20013089
Dokumentnummer
NOR40275168