als Bewilligungsinhaberin/Bewilligungsinhaber bei einem radiologischen Notfall gegen die Meldepflicht gemäß § 57 Abs. 1 Z 1 verstößt, angemessene Maßnahmen gemäß § 57 Abs. 1 Z 2 unterlässt oder entgegen § 57 Abs. 1 Z 4 Hilfeleistungen bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen unterlässt,als Bewilligungsinhaberin/Bewilligungsinhaber bei einem radiologischen Notfall gegen die Meldepflicht gemäß Paragraph 57, Absatz eins, Ziffer eins, verstößt, angemessene Maßnahmen gemäß Paragraph 57, Absatz eins, Ziffer 2, unterlässt oder entgegen Paragraph 57, Absatz eins, Ziffer 4, Hilfeleistungen bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen unterlässt,