Bundesrecht konsolidiert: FWF-Vergütungsverordnung § 1, tagesaktuelle Fassung

FWF-Vergütungsverordnung § 1

Kurztitel

FWF-Vergütungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 401/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

08.12.2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FWF-VV

Index

72/15 Forschung

Text

Vergütung

Paragraph eins,

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds beträgt für:

  1. Ziffer eins
    die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 3.500,00 EUR pro Jahr,
  2. Ziffer 2
    die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden 3.000,00 EUR pro Jahr,
  3. Ziffer 3
    ein einfaches Mitglied 2.000,00 EUR pro Jahr und
  4. Ziffer 4
    ein beratendes Mitglied 1.000,00 EUR pro Jahr.

Im RIS seit

11.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2015

Gesetzesnummer

20009378

Dokumentnummer

NOR40176684