Kurztitel

FWF-Vergütungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

08.12.2015

Text

Vergütung

Paragraph eins,

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Wissenschaftsfonds beträgt für:

  1. Ziffer eins
    die Vorsitzende oder den Vorsitzenden 3.500,00 EUR pro Jahr,
  2. Ziffer 2
    die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden 3.000,00 EUR pro Jahr,
  3. Ziffer 3
    ein einfaches Mitglied 2.000,00 EUR pro Jahr und
  4. Ziffer 4
    ein beratendes Mitglied 1.000,00 EUR pro Jahr.