(3)Absatz 3,Die §§ 93, 93a und 93b ABGB sowie § 18 Abs. 1 bis 3 gelten sinngemäß.. Wurden Zeugen beigezogen, sind auch diese in die Niederschrift aufzunehmen.Die Paragraphen 93, 93 a und 93 b ABGB sowie Paragraph 18, Absatz eins bis 3 gelten sinngemäß.. Wurden Zeugen beigezogen, sind auch diese in die Niederschrift aufzunehmen.