(2)Absatz 2,Jedem/Jeder Mitwirkenden des Rates ist tunlichst binnen acht Wochen, jedenfalls aber mit der Einladung zur nächsten Sitzung eine Ausfertigung des Protokolls zu übermitteln, wobei es für die Mitglieder und den Vorsitzenden des Rates auch als Zustellung gilt, wenn das Protokoll in das CMS des Rates gemäß § 5 Abs. 5 gestellt wird.Jedem/Jeder Mitwirkenden des Rates ist tunlichst binnen acht Wochen, jedenfalls aber mit der Einladung zur nächsten Sitzung eine Ausfertigung des Protokolls zu übermitteln, wobei es für die Mitglieder und den Vorsitzenden des Rates auch als Zustellung gilt, wenn das Protokoll in das CMS des Rates gemäß Paragraph 5, Absatz 5, gestellt wird.