Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Pflichtablieferungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
27.08.2009
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
PflAV
Index
16/01 Medien, Presseförderung
Text
Kleindruckwerke
§ 5.Paragraph 5,
Für die im § 50 Z 4 MedienG angeführten Druckwerke gelten die §§ 1 bis 4 nicht. Von den folgenden unter § 50 Z 4 MedienG fallenden Druckwerken ist jedoch der Österreichischen Nationalbibliothek die dieser nach § 1 zustehende Stückzahl abzuliefern: Für die im Paragraph 50, Ziffer 4, MedienG angeführten Druckwerke gelten die Paragraphen eins bis 4 nicht. Von den folgenden unter Paragraph 50, Ziffer 4, MedienG fallenden Druckwerken ist jedoch der Österreichischen Nationalbibliothek die dieser nach Paragraph eins, zustehende Stückzahl abzuliefern:
Kursbücher und Fahrpläne (ausgenommen solche, die vorwiegend innerbetrieblichen Zwecken dienen);
zum Anschlagen oder Aushängen bestimmte Druckwerke, die im geselligen Leben als Hilfsmittel dienen;
Druckwerke, die im kulturellen, wissenschaftlichen und religiösen Leben sowie im Vereinsleben als Hilfsmittel dienen;
Druckwerke, die im Wirtschaftsleben als Hilfsmittel dienen, nicht jedoch
andere als die in der Z 6 angeführten Werbeprospekte, Preislisten, Preiskataloge und Auktionskataloge;andere als die in der Ziffer 6, angeführten Werbeprospekte, Preislisten, Preiskataloge und Auktionskataloge;
Druckwerke, die nur als Beilagen zu Handelswaren und anderen Objekten, die nicht Druckwerke sind, verbreitet werden;
Werbeprospekte, Preislisten, Preiskataloge und Auktionskataloge, die den Buch-, Kunst-, Landkarten-, Musikalien-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel sowie den Handel mit Ton- und Bildträgern betreffen;
Druckwerke, die im Rahmen der Tätigkeit eines Amtes oder einer Interessensvertretung oder bei einer anderen vergleichbaren Betätigung als Hilfsmittel dienen, sofern sie nicht ausdrücklich zum inneren Dienstgebrauch bestimmt gekennzeichnet sind.
Schlagworte
Buchhandel, Kunsthandel, Landkartenhandel, Musikalienhandel, Antiquitätenhandel, Tonträger
Im RIS seit
17.09.2009
Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010
Gesetzesnummer
20006424
Dokumentnummer
NOR40109613