Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.03.2026
Außerkrafttretensdatum
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Bei folgenden Vorgängen sind die Genehmigungsdaten oder Typendaten der Kraftfahrzeuge der in § 1 Z 1 bis 6 genannten Fahrzeugklassen durch die nach § 2 Z 1 Zuständigen in der Genehmigungsdatenbank mit einer Zulassungssperre zu versehen: Bei folgenden Vorgängen sind die Genehmigungsdaten oder Typendaten der Kraftfahrzeuge der in Paragraph eins, Ziffer eins bis 6 genannten Fahrzeugklassen durch die nach Paragraph 2, Ziffer eins, Zuständigen in der Genehmigungsdatenbank mit einer Zulassungssperre zu versehen:
bei der Übertragung der Genehmigungsdaten oder der Typendaten im Falle des Eigenimportes oder Händler-Eigenimportes von Kraftfahrzeugen,
bei der Übertragung der Genehmigungsdaten oder der Typendaten im Falle des Reimportes von Kraftfahrzeugen.
Im RIS seit
03.03.2026
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2026
Gesetzesnummer
20006083
Dokumentnummer
NOR40276462