Bundesrecht konsolidiert: Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO § 2, tagesaktuelle Fassung

Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO § 2

Kurztitel

Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 435/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

21.12.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Text

Paragraph 2,

Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Einhebung

  1. Ziffer eins
    die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde;
  2. Ziffer 2
    mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme.

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2013

Gesetzesnummer

20004463

Dokumentnummer

NOR40072919