die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde;
Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des Paragraph 236, BAO
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 435 aus 2005,
Paragraph 2
21.12.2005
Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Einhebung