Kurztitel

Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des Paragraph 236, BAO

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 435 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

21.12.2005

Text

Paragraph 2,

Eine persönliche Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Einhebung

  1. Ziffer eins
    die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde;
  2. Ziffer 2
    mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme.