Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
13.06.2014
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
NAG
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Dezentrale Informationszentren
§ 7.Paragraph 7,
Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres durch Verordnung Berufsvertretungsbehörden mit bestimmten Aufgaben, insbesondere
mit den Aufgaben einer Kontakt- und Informationsstelle für Fremde,
mit den Aufgaben einer Kontaktstelle für die die Verfahren führenden Behörden,
mit der Erfassung von Daten im Rahmen dieses Bundesgesetzes,
mit der Sammlung von regionalen Informationen, die für Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz von Relevanz sind oder Migrationsanalysen ermöglichen,
betrauen und als dezentrale Informationszentren bezeichnen.
Im RIS seit
13.06.2014
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2015
Gesetzesnummer
20004242
Dokumentnummer
NOR40162435