die Wahrnehmung von Anhörungsrechten bei der Bestellung eines verantwortlichen Leiters gemäß §§ 17b Abs. 3, 18, 19a Abs. 2, 20 Abs. 1 und 20a Abs. 2 Apothekengesetz,die Wahrnehmung von Anhörungsrechten bei der Bestellung eines verantwortlichen Leiters gemäß Paragraphen 17 b, Absatz 3, 18, 19 a, Absatz 2, 20, Absatz eins und 20 a Absatz 2, Apothekengesetz,