(1)Absatz eins,Der Präsident wird gemäß § 34 von den Mitgliedern des Kammervorstandes, den Delegierten und den wahlberechtigten Ersatzdelegierten gewählt.Der Präsident wird gemäß Paragraph 34, von den Mitgliedern des Kammervorstandes, den Delegierten und den wahlberechtigten Ersatzdelegierten gewählt.