(2)Absatz 2,Ordentliche Studierende, die die Diplomstudien Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Handelswissenschaft an der Universität Linz vor dem Inkrafttreten des Studienplanes für das Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Linz begonnen haben, sind ab dem Inkrafttreten des Studienplanes für das Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften an der Universität Linz berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Studienplanes für das Diplomstudium Wirtschaftswissenschaften noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen.