ein Nachweis, dass der Bewerber mehr als die Hälfte der Mindestausbildungszeit in einem Staat, der Mitglied der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, abgeleistet hat, oder eine Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Berufsausübung in einem derartigen Staat;