(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 63/2021)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2021,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Juli 1993 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 30 Abs. 2 für Österreich mit 1. August 1994 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Juli 1993 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, für Österreich mit 1. August 1994 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
Ägypten, Barbados, Botsuana, Burkina Faso, Chile, Guinea, Kenia, Lesotho, Libanon, Malawi, Marokko, Nigeria, Rumänien, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Tansania, Tunesien, Uganda, Ungarn.
Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [Chapter XI.D.3]:Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [Chapter römisch elf.D.3]:
Syrien, Tschechische R