Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
ATP-Durchführungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
21.01.2006
Außerkrafttretensdatum
Index
90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
Text
Abschnitt IAbschnitt römisch eins
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Anwendung des ATP
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Für die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel im grenzüberschreitenden Verkehr aus der und in die Republik Österreich gelten die Bestimmungen des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind, samt Anlagen, BGBl. Nr. 144/1978, in der jeweils geltenden Fassung, im folgenden ATP genannt.Für die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel im grenzüberschreitenden Verkehr aus der und in die Republik Österreich gelten die Bestimmungen des Übereinkommens über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind, samt Anlagen, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1978,, in der jeweils geltenden Fassung, im folgenden ATP genannt. (2)Absatz 2,Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, das Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267, und das Eisenbahngesetz 1957, BGBl. Nr. 60, werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,, das Kraftfahrgesetz 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 267, und das Eisenbahngesetz 1957, Bundesgesetzblatt Nr. 60, werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2018
Gesetzesnummer
10012052
Dokumentnummer
NOR40077588