Die Österreichische Ratifikationsurkunde zum vorliegenden Vertragswerk wurde am 22. Dezember 1972 hinterlegt; das Vertragswerk ist für Österreich gemäß Artikel XX Buchstabe a des Übereinkommens und Artikel 23 Buchstabe a des Betriebsübereinkommens am 13. Feber 1973 in Kraft getreten.Die Österreichische Ratifikationsurkunde zum vorliegenden Vertragswerk wurde am 22. Dezember 1972 hinterlegt; das Vertragswerk ist für Österreich gemäß Artikel römisch zwanzig Buchstabe a des Übereinkommens und Artikel 23 Buchstabe a des Betriebsübereinkommens am 13. Feber 1973 in Kraft getreten.
Nach Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika haben bis 17. Jänner 1973 außer Österreich folgende Staaten das Übereinkommen angenommen: Ägypten, Algerien, Argentinien, Äthiopien, Australien, Belgien, Brasilien, Burundi, Chile, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, Finnland, Frankreich, Gabon, Griechenland, Guatemala, Indien, Indonesien, Iran, Irland, Israel, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Jugoslawien, Kanada, Kenia, Korea, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Sambia, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Singapur, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien, Tansania, Taiwan, Thailand, Trinidad und Tobago, Uganda, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Republik Vietnam und Zaire. Auf Island, Italien und die Niederlande wird das Übereinkommen vorläufig angewendet.
Von den Fernmelde-Rechtsträgern, die von den im vorhergehenden Absatz angeführten Staaten bestimmt worden waren, haben sämtliche mit Ausnahme jener Burundis und Sri Lankas das Betriebsübereinkommen unterzeichnet.
Niederlande1
„Mit Wirkung vom 10. Oktober 2010 hörten die Niederländischen Antillen auf als Teil des Königreichs der Niederlande zu bestehen. Seit diesem Tag besteht das Königreich aus vier Teilen: den Niederlanden, Aruba, Curaçao und Sint Maarten. Curaçao und Sint Maarten genießen ebenso wie Aruba – und bis 10. Oktober 2010 die Niederländischen Antillen – innerhalb des Königreichs innere Selbstverwaltung.
Es handelt sich hier um eine Änderung der internen verfassungsrechtlichen Struktur des Königreichs der Niederlande. Das Königreich der Niederlande bleibt unverändert das Völkerrechtssubjekt, mit dem völkerrechtliche Übereinkommen abgeschlossen werden. Die Änderung der Struktur des Königreiches hat daher keine Konsequenzen für die Gültigkeit der für die Niederländischen Antillen vom Königreich ratifizierten internationalen Übereinkommen. Diese Übereinkommen, einschließlich etwaiger gemachter Vorbehalte, gelten weiterhin für Curaçao und Sint Maarten.
Die übrigen Inseln, die Teil der Niederländischen Antillen waren – Bonaire, Sint Eustatius und Saba – wurden Bestandteil der Niederlande und bilden als solche „den karibischen Teil der Niederlande“. Die bisher für die Niederländischen Antillen geltenden Übereinkommen gelten auch weiterhin für diese Inseln; jedoch wird nunmehr die Regierung der Niederlande die Verantwortung für die Umsetzung dieser Übereinkommen übernehmen.“
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 343/1973 idF BGBl. Nr. 232/1976 (Surinam erlangte am 25. November 1975 seine Unabhängigkeit und ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Vertragspartei des Übereinkommens).1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 343 aus 1973, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 232 aus 1976, (Surinam erlangte am 25. November 1975 seine Unabhängigkeit und ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Vertragspartei des Übereinkommens).
Serbien
Die Bundesrepublik Jugoslawien hat der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Fortsetzung der Mitgliedschaft der SFRJ mit Wirksamkeit vom 27. April 1992 mitgeteilt. Nach der Unabhängigkeit Montenegros am 3. Juni 2006 hat Serbien die Mitgliedschaft von Serbien und Montenegro fortgesetzt.
Tschechische Republik
Einer weiteren Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten zufolge wurde die Tschechische Republik mit Wirksamkeit vom l. Jänner 1993 als Nachfolgestaat der ehemaligen CSFR bestimmt.