(3)Absatz 3,Instrumentenanflugsektor ist ein für An- und Abflüge bei schlechten Sichtverhältnissen bestimmter Luftraum über einem Geländesektor, dessen Mittellinie die An- und Abflugrichtung bildet. Die Instrumentenanflugsektoren sind unter Bedachtnahme auf die Flugsicherheit festzulegen.