(2)Absatz 2,Solange eine validierte Methode nicht zur Verfügung steht, kann eine Analysenmethode mit einer geeigneten Empfindlichkeit, die mit den in Anlage 2 angeführten Kriterien übereinstimmt und die Bestimmung der in Abs. 1 Z 1 und 2 genannten Grenzwerte ermöglicht, angewandt werden.Solange eine validierte Methode nicht zur Verfügung steht, kann eine Analysenmethode mit einer geeigneten Empfindlichkeit, die mit den in Anlage 2 angeführten Kriterien übereinstimmt und die Bestimmung der in Absatz eins, Ziffer eins und 2 genannten Grenzwerte ermöglicht, angewandt werden.