Die Republik Österreich und das Deutsche Reich haben, von dem Wunsche geleitet, zur Förderung der Rechtspflege und des wechselseitigen Verkehrs Erleichterungen für die Beglaubigung der von den öffentlichen Behörden und Beamten ausgestellten oder beglaubigten Urkunden einzuführen, den nachstehenden Vertrag abgeschlossen.
Zu diesem Zwecke haben zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die, nachdem sie ihre in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten sich mitgeteilt haben, die folgende Artikel vereinbart haben: