Beglaubigungsvertrag (Deutschland)
Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1924,
14.07.1924
Beglaubigungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reich.
StF: BGBl. Nr. 139/1924
Der Bundespräsident erklärt den am 21. Juni 1923 in Wien unterfertigten Beglaubigungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reich, welcher also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich seine gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 31. März 1924.
Da der Austausch der Ratifikationsurkunden am 14. April 1924 stattgefunden hat, tritt dieser Staatsvertrag gemäß Artikel 6, Absatz 2, desselben am 14. Juli 1924 in Kraft.
Die Republik Österreich und das Deutsche Reich haben, von dem Wunsche geleitet, zur Förderung der Rechtspflege und des wechselseitigen Verkehrs Erleichterungen für die Beglaubigung der von den öffentlichen Behörden und Beamten ausgestellten oder beglaubigten Urkunden einzuführen, den nachstehenden Vertrag abgeschlossen.
Zu diesem Zwecke haben zu Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die, nachdem sie ihre in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten sich mitgeteilt haben, die folgende Artikel vereinbart haben: