Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 50 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, deren Existenz oder Übertragung die Eintragung in ein gesetzlich vorgeschriebenes Register oder Konto oder bei einer zentralen Verwahrstelle voraussetzt,Wertpapiere oder andere Finanzinstrumente im Sinne des Artikel 4, Absatz eins, Nr. 50 Litera b, der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013,, deren Existenz oder Übertragung die Eintragung in ein gesetzlich vorgeschriebenes Register oder Konto oder bei einer zentralen Verwahrstelle voraussetzt,