alle Namen der Gesellschaft oder Zweigniederlassung, auf die sich die Informationen beziehen, und, wenn es sich bei der Bericht erstattenden Gesellschaft um ein befreites Tochterunternehmen im Sinne von § 243b Abs. 7 oder § 267a Abs. 8 handelt, den Namen des Mutterunternehmens, das auf Gruppenebene Bericht erstattet;alle Namen der Gesellschaft oder Zweigniederlassung, auf die sich die Informationen beziehen, und, wenn es sich bei der Bericht erstattenden Gesellschaft um ein befreites Tochterunternehmen im Sinne von Paragraph 243 b, Absatz 7, oder Paragraph 267 a, Absatz 8, handelt, den Namen des Mutterunternehmens, das auf Gruppenebene Bericht erstattet;