Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Typ
Vertrag – Russische F
§/Artikel/Anlage
Art. 9
Inkrafttretensdatum
19.05.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 9. Kosten
Alle Ausgaben betreffend Dienstreisen, Unterkunft und Verpflegung der Parteienvertreter im Hoheitsgebiet der empfangenden Partei im Rahmen der Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen und Zusammentreffen werden von der entsendenden Partei getragen.
Im RIS seit
24.06.2011
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2011
Gesetzesnummer
20007326
Dokumentnummer
NOR40129292