Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2011,
Artikel 9
19.05.2011
Alle Ausgaben betreffend Dienstreisen, Unterkunft und Verpflegung der Parteienvertreter im Hoheitsgebiet der empfangenden Partei im Rahmen der Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen und Zusammentreffen werden von der entsendenden Partei getragen.