Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Bulgarien)
Typ
Vertrag – Bulgarien
§/Artikel/Anlage
Art. 7
Inkrafttretensdatum
01.12.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 7
ÜBERMITTLUNG
Klassifizierte Informationen werden auf diplomatischem Wege oder auf andere zwischen den zuständigen Behörden oder Stellen vereinbarte, gegen jede Sicherheitsverletzung geschützte Weise übermittelt. Der Empfang klassifizierter Informationen der Klassifizierungsstufen VERTRAULICH / ПOBEPИTEЛHO / CONFIDENTIAL oder höher wird schriftlich bestätigt.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Gesetzesnummer
20006068
Dokumentnummer
NOR40102377