Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2008,
Artikel 7
01.12.2008
Klassifizierte Informationen werden auf diplomatischem Wege oder auf andere zwischen den zuständigen Behörden oder Stellen vereinbarte, gegen jede Sicherheitsverletzung geschützte Weise übermittelt. Der Empfang klassifizierter Informationen der Klassifizierungsstufen VERTRAULICH / ПOBEPИTEЛHO / CONFIDENTIAL oder höher wird schriftlich bestätigt.