Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 49
Inkrafttretensdatum
28.06.2004
Außerkrafttretensdatum
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Kapitel VIKapitel römisch sechs
Sonstige Bestimmungen
Artikel 49 – Zwingendes Recht
Alle Bestimmungen des Beförderungsvertrags und alle vor Eintritt des Schadens getroffenen besonderen Vereinbarungen, mit denen die Parteien durch Bestimmung des anzuwendenden Rechts oder durch Änderung der Vorschriften über die Zuständigkeit von diesem Übereinkommen abweichen, sind nichtig.
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2019
Gesetzesnummer
20003695
Dokumentnummer
NOR40057285