Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2004,
Vertrag – Multilateral
Artikel 49
28.06.2004
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Alle Bestimmungen des Beförderungsvertrags und alle vor Eintritt des Schadens getroffenen besonderen Vereinbarungen, mit denen die Parteien durch Bestimmung des anzuwendenden Rechts oder durch Änderung der Vorschriften über die Zuständigkeit von diesem Übereinkommen abweichen, sind nichtig.
02.07.2019
20003695
NOR40057285