Kurztitel

Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 131 aus 2004,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 49

Inkrafttretensdatum

28.06.2004

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Kapitel römisch sechs
Sonstige Bestimmungen

Artikel 49 – Zwingendes Recht

Alle Bestimmungen des Beförderungsvertrags und alle vor Eintritt des Schadens getroffenen besonderen Vereinbarungen, mit denen die Parteien durch Bestimmung des anzuwendenden Rechts oder durch Änderung der Vorschriften über die Zuständigkeit von diesem Übereinkommen abweichen, sind nichtig.

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2019

Gesetzesnummer

20003695

Dokumentnummer

NOR40057285